Skip to main content

News

Erstellt:

Änderung der Grundsteuer
in Nordrhein-Westfalen

Am Anfang eines jeden Jahres erhalten die Bürger in Olfen den Steuer- und Abgabenbescheid und erfahren ganz genau, wie viel Steuern und Gebühren sie im Laufe des Jahres an die Stadt zu zahlen haben.

Grundsteuer ändert sich in ganz Deutschland

 

Zum 1. Januar 2025 wird sich nunmehr die Grundsteuer in der ganzen Repu­blik und somit auch in Nordrhein-West­falen grundlegend verändern. Weil die Berechnung der Grundsteuer auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten beruhte, erklärte das Bundesverfas­sungsgericht das System schon 2018 für rechtswidrig. Deswegen haben die Finanzämter bereits in den letzten Jahren den Grundsteuerwert für jedes Grundstück - gleich ob gewerblich oder privat, bebaut oder unbebaut - neu festgelegt. Die Eigentümer waren ver­pflichtet, dafür detaillierte Angaben zu ihrem/n Grundstück/en an das Finanz­amt zu übermitteln. Jedem Grundstücks­eigentümer sollte zwischenzeitlich ein Bescheid des Finanzamtes über diese neuen Steuermessbeträge zugegangen sein.

 

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass man­che Eigentümer bei der Grundsteuer aufgrund der Grundsteuerreform künftig mehr zahlen müssen, andere wiederum weniger. Daher wird allen Eigentümern dringend empfohlen, sich mit der The­matik auseinanderzusetzen und den vom Finanzamt festgelegten Steuermessbetrag zu prüfen.

 

Grundsteuer ist wichtige Säule für die Finanzierung kommunaler Vorhaben

Das Thema ist nicht nur für Grundstücks­eigentümer von Bedeutung, sondern auch für die Stadt Olfen selbst, da die Einnahmen aus der Grundsteuer eine wichtige Säule für die Finanzierung kom­munaler Vorhaben (Straßen, Infrastruk­tur, Schulen u.a. Themen der Daseins­vorsorge) bilden. Allein in diesem Jahr sind Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von fast 2 Millionen Euro bei ei­nem Hebesatz von 501 Prozentpunkten im Haushalt veranschlagt.

 

Der Eine zahlt mehr, der Andere weniger Grundsteuer

Ziel der Stadt Olfen ist eine aufkom­mensneutrale Gestaltung der tatsäch­lichen Grundsteuereinnahmen, sodass die Hebesätze aufkommensneutral an­gepasst werden. Dies wird für einzelne Grundstückseigentümer eine spürbar höhere Grundsteuer zur Folge haben, während andere wiederum eine Entlas­tung erfahren. Das ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und der darauf beruhenden Gesetzgebung des Bundes die Zielsetzung gewesen.

 

DENN: Durch die veralteten Berech­nungsmethoden haben vor allem Bürgerinnen und Bürger mit älterem Wohneigentum in den letzten Jahren durch niedrige Hebesätze eine Entlas­tung bei den Grundsteuern erfahren. Dies wird auf Grund des höchstrichter­lichen Urteils nun abgeändert.

 

Stadt Olfen nutzt Reform nicht als Hintertür für eine Steuererhöhung Stadtkämmerer Alexander Höring dazu:

„Die Grundsteuerreform ist ein komple­xes, in der Ausprägung vielschichtiges, vor allem aber auch freudloses Thema, welches es umzusetzen gilt. Bei dieser uns gestellten Rechenaufgabe werden wir eine Aufkommensneutralität für die Stadt Olfen anstreben. Die Stadt Olfen nutzt diese Reform also nicht als Hin­tertür für eine Steuererhöhung.“ Den­noch werde es Gewinner und Verlierer geben. „Eine individuelle Neutralität der einzelnen Bürgerinnen und Bürger war nie Ziel des neuen Bundesmodells bei der Grundsteuer. Es wurde ein al­tes Rechenmodell durch ein neues Re­chenmodell ersetzt, welches ab dem 01.01.2025 umzusetzen ist.“

 

Einfache, individuelle Berechnung

Die individuelle Berechnung ist einfach: Der Grundsteuermessbetrag des Finan­zamtes wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Die vorläufigen, vom Land NRW vorgegebenen aufkom­mensneutralen Hebesätze für die Stadt Olfen lauten: Grundsteuer A337 v.H., Grundsteuer B 534 v.H.

 

Wichtig: Messbetrag überprüfen!

Sollte die individuelle Berechnung für die Bürgerinnen und Bürger eine uner­klärlich hohe oder niedrige Steuer er­geben, wird dringend empfohlen, den Messbetrag zu überprüfen und gege­benenfalls den Kontakt zum Finanzamt zu suchen. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen ausschließlich vom Finanzamt vorgenommen werden und die Stadt Olfen selbst lediglich den auf­kommensneutralen Hebesatz auf den Steuermessbetrag anwendet.

 

Die Entscheidung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer 2025 trifft der Stadtrat nach entsprechender Vorberatung voraussichtlich im Dezem­ber 2024.

 


Stadtzeitung Ausgabe 06/2024

Text: WK für Stadt Olfen