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Bundestagswahl
am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. An die Wahlberechtigten in Olfen werden bis zum 02. Februar 2025 die Wahlbenachrichtigungen verschickt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer nicht im Wahllokal wählen möchte, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können durch den Wahlscheinantrag (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) schriftlich, ab dem 27. Januar 2025 über ein Online-Formular (www.olfen.de), per E-Mail (wahlen@olfen.de), per Telefax oder ab dem 10. Februar 2025 persönlich gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises im Rathaus, EG, Zimmer 4, bis spätestens zum 21. Februar, 15:00 Uhr, beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Das Wahlbüro weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der verkürzten Fristen bei dieser Bundestagswahl ein Versand der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 05. Februar 2025 möglich ist.
Mit einer entsprechenden Vollmacht können Briefwahlunterlagen auch für andere Personen beantragt und im Wahlbüro abgeholt werden. Eine Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen höchstens für vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen. Die allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus für die Beantragung von Briefwahlunterlagen bzw. für die sofortige Vornahme der Briefwahl, sind montags, freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Wer bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlbüro der Stadt Olfen, Kirchstraße 5, Zimmer 6, (Tel.: 02595 389-9301), melden.