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Grundsteuerreform 2025:
Anschreiben des Finanzamtes seit Mai

Grundbesitzer müssen aktuelle Merkmale erklären

In diesem Jahr müssen alle Grundbesitzer mitwirken, um neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer zu ermitteln. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.4.2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Daher gelten in NRW ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die zum Stand 1.1.2022 zu ermitteln sind. Dazu werden die Grundbesitzer von dem zuständigen Finanzamt aufgefordert, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) zu erklären. Dies hat in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER (www.elster.de) zu erfolgen. Um diese Erklärung zu erleichtern, werden alle betroffenen Personen ab Mai 2022 ein individuelles Schreiben des Finanzamtes erhalten, mit dem die rechtzeitige und vollständige Erklärungsabgabe mit weiteren Informationen unterstützt werden soll. Bei Fragen hilft das zuständige Finanzamt.

 

Im Grundsteuerverfahren werden drei Bescheide erlassen:

Grundsteuerwertbescheid: Das Finanzamt legt auf Basis der neuen Bemessung den neuen Grundsteuerwert fest.

Grundsteuermessbescheid: Zusätzlich erstellt das Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der vom Grundsteuerwert abhängt.

 

Grundsteuerbescheid:

Die Stadt Olfen erstellt ab dem Kalenderjahr 2025 den Grundsteuerbescheid unter Berücksichtigung des neuen Grundsteuermessbetrages. Hierzu hat die Stadt alle vom Finanzamt übermittelten Grundsteuerdaten den einzelnen Grundsteuerfällen zuzuordnen und in Fällen wie Eigentumswechseln etc. fortzuschreiben. Auch für die Neubewertung der städtischen Grundstücke gilt dasselbe Verfahren. Die Stadt selbst hat hierüber noch keine Informationen erhalten, sondern wartet ebenfalls auf die angekündigten Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Das Land wird in einem letzten Schritt zur Umsetzung der Reform sämtliche Kommunen öffentlich über den Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. So wird darüber Transparenz geschaffen, ob seitens der Kommune mit den für 2025 festgesetzten Hebesätzen das Grundsteueraufkommen insgesamt erhöht, gesenkt oder unverändert gelassen werden.

 

Was bedeutet das für die Stadt Olfen?

Kommunen sind durch die Grundsteuerreform als Steuerpflichtige für jede wirtschaftliche Einheit, die der Stadt oder Gemeinde zuzurechnen ist und als Steuergläubigerin für jede im Zuständigkeitsbereich der Stadt oder Gemeinde liegende wirtschaftliche Einheit betroffen. Neuer Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 1. Januar 2022. Zu diesem Stichtag werden die neuen Grundsteuerwerte (zuvor Einheitswerte) festgestellt. Die Grundsteuermessbescheide in elektronischer Form werden an die Kommunen übermittelt. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die an die Städte und Gemeinden zu leistende Grundsteuer.

 

Zusätzliche Infos unter: https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform und https://www.finanzverwaltung.nrw. de/Grundsteuerreform.

 

Der Beigeordnete und Kämmerer der Stadt Olfen Günter Klaes weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die zahlreichen Berechnungstools grundsätzlich eine Hilfe sein können, um sich mit der Thematik näher auseinanderzusetzen. Die Berechnung der individuellen Grundsteuer wird damit aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt definitiv nicht möglich sein. Die Städte und Gemeinden werden erst nach Vorliegen aller maßgeblicher Daten in der Lage sein, die jeweiligen Steuerhebesätze bestimmen zu können. Vor dem Hintergrund der geforderten Aufkommensneutralität ist es einfach nicht seriös, bereits jetzt mit bestimmten Annahmen zu rechnen.