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Haushaltssatzung der Stadt Olfen
für das Jahr 2025

Aufsichtsbehörde erteilt Zustimmung zur Bekanntmachung.

Mit Verfügung vom 06.03.2025 hat der Landrat des Kreises Coesfeld als untere staatliche Verwaltungsbehörde festgestellt, dass aus aufsichtsbehördlicher Sicht keine Bedenken gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Stadt Olfen für das Jahr 2025 bestehen. Trotz der volkswirtschaftlich enorm schwierigen Lage ist ein positives Ergebnis von 737.650 € zur Stärkung der Ausgleichsrücklage geplant. Dies ist auch das Ergebnis der durch die Verwaltung erarbeiteten und bereits 2024 mehrheitlich vom Rat beschlossenen sowie im Anschluss konsequent umgesetzten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen.

 

Der Landrat betont in seiner Verfügung: „Für die Jahre 2025 und 2027 werden deutliche Jahresüberschüsse vorgesehen, welche die Defizite der fiktiv ausgeglichenen Haushaltsjahre 2026 und 2028 um ca. 1,5 Mio. Euro überwiegen. Dies stellt auch angesichts des vergleichsweise hohen Bestands der Ausgleichsrücklage eine grundsätzlich erfreuliche Entwicklung dar. Jedoch sollte die Haushaltskonsolidierung weiterhin ein fester Bestandteil der Haushaltsplanung sein, um ungeplante Verschlechterungen der Haushaltslage ausgleichen zu können.“

 

Insgesamt zahlt es sich somit aus, dass die Stadt Olfen vor dem Hintergrund der bundesweiten kommunalen Finanzkrise bereits rechtzeitig mit dem Haushalt 2024 eine umfassende Konsolidierungsliste erarbeitet und umgesetzt hat. Dies ist mit dem positiven Haushaltplan 2025 und der Stellungnahme des Landrates deutlich geworden. Es ist dennoch weiterhin geboten, insbesondere in Bezug auf die massiv verschlechterten Rahmenbedingungen, unerlässlich und stetig an der Wirtschaftlichkeit der Stadt Olfen zu arbeiten, um Stabilität und Handlungsfähigkeit beizubehalten.

 

Die Aufsichtsbehörde sieht keine Bedenken gegen die Haushaltssatzung und ihre Bekanntmachung. Dies wird zeitnah erfolgen. Der Landrat bedankte sich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit.