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Noch mehr Fahrradfreundlichkeit

Einrichtung von Fahrradstraßen wird geprüft.

Das Fahren mit dem Rad hat in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Dabei geht es nicht nur um die Freizeitradler, sondern immer mehr Bürger steigen wann immer möglich auch auf das Fahrrad z.B. für den Weg zu Arbeit um. Die Stadt Olfen hat mit der Ausweitung von Radwegen und den in jüngster Zeit in der Innenstadt angelegten Schutzstreifen für Radfahrer einen weiteren Schritt in Richtung „Fahrrad-freundliche Stadt“ gemacht. Doch dabei soll es nicht bleiben. Im Rahmen der jüngsten Bau- und Umweltausschusssitzung haben die Ausschussmitglieder die Stadt beauftragt zu prüfen, wo in Olfen Fahrradstraßen eingerichtet werden können. Dies auf Grundlage eines Vorschlages, den die verwaltungsinterne „Arbeitsgruppe Radverkehr“ in Teilen bereits angedacht und in der Sitzung vorgestellt hat.

 

Rechtliche und gestalterische Rahmenbedingungen

 

Dazu gehörten rechtliche Rahmenbedingungen für den Beginn und das Ende einer Fahrradstraße. Vorgestellt wurden auch gestalterische Rahmenbedingungen für Fahrradstraßen, für die es bereits einen Leitfaden für die Praxis vom Deutschen Institut für Urbanistik gibt. Hier heißt es: Nur, wenn eine Fahrradstraße gut gestaltet ist und den Radverkehr in den Mittelpunkt setzt, funktioniert sie auch wirklich. Dazu gehört ein stadtweites einheitliches Markierungskonzept, Linienhafte Elemente, z.B. Sicherheitstrennstreifen zu Parkplätzen, Mittelstreifen, Randmarkierung und ggf. rote Farbmarkierung des Asphalts.

 

Folgende Kriterien sind nach Meinung der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe wichtig:

• Fahrradstraßen sollen nur gezielt dortangeordnet werden, wo eine hohe Netzfunktion für den Alltags- oder Freizeitradverkehr gegeben ist. Flächendeckende Fahrradzonen sind nicht vorgesehen.

• Fahrradstraßen sollen als solche deutlich erkennbar sein und über eine einheitliche Gestaltung verfügen.

• Das Befahren von Fahrradstraßen durch Kfz soll in der Regel auf Anlieger beschränkt und die Durchgängigkeit von Fahrradstraßen für den Kfz-Verkehr eingeschränkt werden.

• Die Anordnung von Fahrradstraßen soll zunächst auf Straßen mit einfachen/übersichtlichen Verkehrsverhältnissen erfolgen. Nach der Beauftragung durch den Ausschuss wird die Stadtverwaltung konkrete      Vorschläge für die Einrichtung von Fahrradstraßen erarbeiten und mit der Straßenverkehrsbehörde abstimmen.

 

Stadt erarbeitet Konzept

 

Ein entsprechendes Konzept soll dann in einer der nächsten BUA-Sitzungen vorgestellt werden. Die Anordnung von Fahrradstraßen erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld. Hierzu wird im Vorfeld eine Abstimmung zwischen Stadt und Kreis notwendig.

 

„Die Einrichtung von Fahrradstraßen halte ich nicht nur für sinnvoll und zeitgemäß, sondern ist auch Baustein für unsere Bewerbung für eine Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“, die uns neue Möglichkeiten eröffnen würde“, so Bürgermeister Sendermann