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Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss

Im Laufe des Jahres werden für die Amtsperiode 2024 bis 2028 bundesweit neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Hierfür tritt in jedem Amtsbezirk jeweils ein Schöffenwahlausschuss zusammen, der die ihm vorgeschlagenen Personen für das Schöffenamt wählt.

Der Wahlausschuss besteht dabei aus dem Richter des jeweiligen Amtsgerichts, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer.

 

Die Vertrauenspersonen der einzelnen Schöffenwahlausschüsse sind vorab aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks zu bestimmen.

 

Für die Amtsgerichtsbezirke Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen soll dem Kreistag des Kreises Coesfeld eine Person aus Olfen vorgeschlagen werden.

 

Die gesuchte Person darf dabei nicht gleichzeitig als Bewerberin oder Bewerber um ein künftiges Schöffenamt in den jeweiligen Listen der Amtsgerichte vertreten sein. Auch Ehegattinnen und Ehegatten der Vertrauensperson sind hiervon betroffen und dürfen nicht auf der späteren Vorschlagsliste auftauchen.

 

Interessierte Olfenerinnen und Olfener können sich noch bis spätestens 17. Februar für das Ehrenamt bewerben. Die Bewerbung als Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss ist per Mail an cornels@olfen.de möglich.

 

Dabei sind neben dem Namen und der Anschrift auch das Geburtsjahr – und ort, der Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereichs) sowie eine eventuelle Mitgliedschaft im Rat oder Kreistag anzugeben. Rückfragen zum Amt werden telefonisch unter 02595 – 389131 von Herrn Thorsten Cornels beantwortet.