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Neues Förderprogramm
10.000 Grüne Dächer: Zuschuss digital beantragen
Möglichst viele Dächer in der Lippe-Region begrünen – das ist das Ziel des neuen Förderprogramms des Lippeverbands. Es richtet sich an Eigentümer*innen in allen Lippe-Kommunen, deren Immobilie im Einzugsgebiet des Wasserwirtschaftsverbandes liegt. 50 Euro Förderung pro Quadratmeter begrünter Dachfläche gibt es für Hausbesitzer*innen. Die Förderung gilt in insgesamt 48 Kommunen.
Bis zu 10.000 Euro Förderung möglich
50 Euro pro Quadratmeter Dachbegrünung erhalten förderberechtigte Antragsteller*innen. Die Förderung kann für ein Dach oder mehrere Dächer eines Grundstücks (gleiche Postanschrift) beantragt werden, insgesamt können so maximal 200 Quadratmeter Fläche begrünt werden. Bis zu 10.000 Euro Förderung können Dachbegrüner*innen also bekommen. Für die Dachbegrünung kann eine Fachfirma beauftragt werden, eine Umsetzung in Eigenarbeit ist ebenfalls möglich, beides ist förderfähig (Übrigens: Wer größere Flächen begrünen will, wendet sich an hallo@klima-werk.de).
Voraussetzungen, Förderanträge, Webseite
Alle Informationen zur Förderung und zu den Voraussetzungen finden Interessierte auf www.klima-werk.de/gruendachfoerderung, über diese Webseite ist auch das digitale Förderportal zur Antragstellung zu erreichen.
Die wichtigsten Informationen zur Förderung:
- Das zu begrünende Dach/ die zu begrünenden Dächer liegt/liegen im Fördergebiet. Zum Fördergebiet gehören alle kanalisierten Flächen, von denen Misch- und Regenwasser in Richtung einer Anlage des Lippeverbands fließen. Damit entspricht das Fördergebiet weitgehend dem Verbandsgebiet des Lippeverbands. Interessierte Eigentümer*innen können auf klima-werk.de/gruendachfoerderung oder im Antragsportal (über die Webseite erreichbar) einsehen, ob ihre Adresse im Fördergebiet liegt.
- Die zu begrünende Dachfläche ist an die Kanalisation angeschlossen. Ziel des Förderprogramms ist ein klimaresilienter Umgang mit der Ressource Regenwasser. Dieses soll nicht länger in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern zum Beispiel in einem Gründach gespeichert werden und verdunsten. Nur wenn eine Dachfläche an die Kanalisation angeschlossen ist, trägt eine Begrünung dieses Daches dazu bei, dass Regenwasser nicht mehr unnötig abgeleitet wird. Dachbegrünung wird sowohl im Misch- als auch im Trennsystem gefördert!
- Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
- Die Dachbegrünung ist nicht verpflichtend (zum Beispiel als Auflage in einem Bebauungsplan, einer Satzung, etc.).
- Die Dachbegrünung entspricht den Anforderungen an den Aufbau. Damit die Dachbegrünung wie gewünscht Regenwasser speichern kann, muss sie mit einem Mindestaufbau von 10 Zentimetern hergestellt werden oder so, dass sie eine Wasserspeicherkapazität von mindestens 25 Litern/m² hat (siehe Herstellerangaben).