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Ferienfreizeit

Sommerferienprogramm 2024
Programm steht fest und Anmeldephase beginnt

Die Sommerferien stehen schon fast vor der Tür und wir freuen uns, dass es wieder ein tolles Angebot für die Olfener Kinder geben wird.

Es findet eine

  • Ganztagsbetreuung für OGS-Kinder und Kinder im Alter von 6-12 Jahren ohne Betreuungsvertrag statt.

Zudem möchten wir alle Eltern und Kinder darauf hinweisen, dass das Sommerferienprogramm in diesem Jahr wieder an der Wieschhofschule stattfindet.

„OGS-Kinder“ haben einen dreiwöchigen, vertragsbedingten Zugang zur Ganztagsbetreuung und können in diesen drei Sommerferienwochen am Programm kostenfrei teilnehmen. Die Kinder, die nicht die OGS besuchen, aber ebenfalls einen Betreuungsbedarf haben, können sich für das dreiwöchige Betreuungsangebot gerne anmelden. Das Programm startet am 08.07.2024 und erstreckt sich über 6 Wochen bis zum 16.08.2024.

Die Anmeldungen zum Ganztags-Sommerferienprogramm sind ab dem 29.04.2024 bis zum 07.06.2024 online buchbar. Am 10.06.2024 findet dann die Platzvergabe statt. Sollten noch freie Plätze vorhanden sein, können diese auch nach dem 10.06.2024 gebucht werden. Ansprechpartner ist Herr Martin Kramer, Tel.: 02595 389 9103, Mail: kramer@olfen.de.

Eine Anmeldung ist ausschließlich online unter https://www.unser-ferienprogramm.de/olfen möglich.


  • Ferienworkshops der Jugendzentren Gaudium und JuZo
    Die Anmeldungen zu den Workshops können ab dem 29.04.2024 online unter https://www.unser-ferienprogramm.de/olfen gebucht werden. Im Elternbereich der Onlineplattform können Sie sehen, ob Sie einen Platz erhalten haben.
  • Ferienangebote der Stadtranderholung St. Vitus
    Die persönliche Anmeldung hierfür findet am Freitag, 21.06.2024, 17:00-18:00 Uhr im Haus Katharina statt. Das Team der Stadtranderholung wird das Programmheft wie gewohnt in Olfen an den bekannten Stellen auslegen und bekannt geben.

 

Ihr Ansprechpartner:
Martin Kramer


Fördermöglichkeiten für Ferienausflüge
Wie Sie Zuschüsse beantragen können

Was wird gefördert?

  • Kinder und Jugendfreizeiten, die mindestens 3 Tage andauern. An- und Abreisetrag gelten als je 1 Tag. Die Dauer der An-und Abfahrt darf sich jedoch nicht auf mehr als 1/3 der Gesamtdauer erstrecken. Der Zuschuss wird für höchstens 21 Tage gewährt.

Wer wird gefördert?

  • Kinder und Jugendliche, die 6 aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
  • Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung gem. dem II und dem XII. Sozialgesetzbuch (SGB), behinderte Menschen und die Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder sich im Bundesfreiwilligendienst befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Gruppen mit einer Gruppenstärke von mindestens 6 jungen Menschen.
  • Auf je angefangene 8 Teilnehmer eine Betreuungs-/Leitungsperson. Bei geschlechtsgemischten Gruppen mindestens zwei Leitungspersonen (männlich/weiblich), in Ausnahmefällen kann die Anzahl der Leitungspersonen erhöht werden (z. B. bei Betreuung von behinderten Menschen).
  • Die für die verantwortliche Leitung eingesetzte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, die übrigen Betreuer dürfen nicht jünger als 16 Jahre alt sein. Mindestens 50 % der Betreuer müssen volljährig sein.
  • Die Betreuungs-/Leitungspersonen werden unabhängig von ihrem Wohnsitz gefördert.

Wie wird gefördert?

  • 1,75 € je Tag und förderfähige Person
  • Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt vor Beginn der Maßnahme. Gleichzeitig werden 70 % des Zuschusses ausgezahlt.
  • Die restlichen 30 % der Förderung werden nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Wie wird beantragt?

  • Der förmliche Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Olfen einzureichen. Später eingehenden Anträgen kann entsprochen werden, soweit noch Mittel zur Verfügung stehen.
  • Der förmliche Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme der Stadt Olfen vorzulegen.

Was ist dem Antrag beizufügen?

  • Kurzbeschreibung des Programms (z. B. ausgeteilte Flyer)
  • Verwendungsnachweis mit Teilnehmer- und Betreuerlisten (steht oben zum Download zur Verfügung)

JULEICA-Card
Jetzt Gruppenleiter/in werden

Was ist eine Juleica?

Die JugendleiterIn-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweisfür ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
 

Wie bekomme ich die Jugendleiterkarte?

Um die JULEICA zu erhalten, muss man in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv tätig sein (im Sinne des § 73 SGB VIII) und zudem das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Außerdem muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs Erste-Hilfe nachgewiesen werden. Ganz wichtig: Wer keine pädagogische und/oder entsprechende berufliche Ausbildung hat, muss an einer Jugendleiterausbildung mit mindestens 35 Zeitstunden bzw. 47 Schulungseinheiten teilgenommen haben. 
 

Was bringt die Jugendleiterkarte?

Die Jugendleiterkarte dient als Nachweis für die Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit. Außerdem öffnet sie Wege für verschiedene Vergünstigungen. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Weitere Informationen zur Jugendleiterkarte unter www.juleica.de.