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  • Foto Trecker auf trockenem Feld

Verfügungsfonds

Verfügungsfonds - Was ist das eigentlich?

Ein Verfügungsfonds ist ein niedrigschwelliges Förderangebot, welches den Erhalt und die Weiterentwicklung der Innenstadt fördert. Mithilfe des Fonds können vielfältige Projekte unterstützt werden, die das Ziel verfolgen, das Zentrum der Stadt Olfen zu revitalisieren und Kooperationen zwischen den Innenstadtakteuren zu schaffen. Den Akteuren wird somit durch den Einsatz finanzieller Hilfsmittel der Städtebauförderung die flexible Umsetzung eigener Projekte ermöglicht. Insgesamt stehen für die Jahre 2023-2025 jeweils 50.000 € zur Verfügung. Die Projekte werden zu max. 50% gefördert.


Ziel

Im Rahmen des Verfügungsfonds der Stadt Olfen sollen kurzfristig Projekte realisiert werden, die einen nachweisbaren und nachhaltigen Nutzen für die Innenstadt haben. Die Projekte sollen dabei den Zielen des Integrierten Handlungskonzept der Stadt Olfen dienen.


Mögliche Projekte

Förderfähige Projekte sollen demnach:

  • Die Stadtkultur stärken
  • Den Einzelhandel beleben
  • Das Stadtbild aufwerten
  • Den öffentlichen Raum positiv gestalten
  • Zur Imagebildung beitragen
  • Der Öffentlichkeitsarbeit dienen
  • Veranstaltungen vorbereiten
  • Die Kundenfrequenz erhöhen

Eine förderfähige Maßnahme kann von einem Innenstadtevent bis hin zur Begrünung reichen.


Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltunsgbereich begrenzt sich auf den Bereich der Innenstadt und stellt sich wie folgt dar:

 

Welche Akteure dürfen Anträge stellen?

Es sind alle juristischen und natürlichen Personen antragsberechtigt.

Von der Idee zur Umsetzung

Die Förderung für die eigene Projektidee kommt leider nicht von allein. Der Weg zur Förderung wird im folgenden Text und in der Grafik erläutert.

Im ersten Schritt stellen Sie mithilfe des Antragsformulars, welches im Anschluss an diesen Text herunterladbar ist, einen Antrag. Dort tragen Sie alle notwendigen Informationen ein. Falls Sie Hilfe bei der Entwicklung Ihrer Idee brauchen, stimmen Sie sich bitte vorher mit dem Fondsmanager der Stadt Olfen ab oder lesen Sie die Förderrichtlinie. Im nächsten Schritt wird der Antrag vom Fondsbeauftragten geprüft und muss ggf. nachfolgend nochmal von Ihnen überarbeitet werden. Ist der Antrag vollständig, kann dieser vor dem lokalen Gremium präsentiert werden. Das lokale Gremium besteht aus vier Vertretern und Vertreterinnen der Verwaltung, des Rates und des Olfener Werberings. Diese entscheiden dann über den vorgebrachten Antrag. Bei Ablehnung des Antrags wird die Maßnahme nicht gefördert, aber kann eventuell überarbeitet nochmal eingereicht werden. Bei Genehmigung des Antrags wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Nach Erhalt des Bescheides kann mit der Maßnahme begonnen werden. Dabei ist es essenziell, dass Rechnungen und weitere relevante Dokumente aufbewahrt werden. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt als Nachweis über die erbrachten Leistungen für die Auszahlung der Fördergelder benötigt.

Bei Fragen oder Anregungen finden Sie weitere Informationen in der Förderrichtlinie, sowie im weiteren Infomaterial oder kontaktieren Sie den Fondsmanager.


Informationen & Projektpartner

 

Ansprechpartner: Till Hube (hube@olfen.de oder 02595 389-9613)

Projektlaufzeit: 2023-2025

Gefördert vom Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat und vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderprogramm: Städtebauförderung – Lebendige Zentren

Förderschwerpunkt: Einrichtung eines Verfügungsfonds

Objekt-Nr.: LZ5 00 00 23

 

Weiterführende Informationen:

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-der-staedtebaufoerderung