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Leohaus

Weitere Räume

Je nach Nutzungszweck können außerdem Büros oder Lagerräume angefragt werden.

Welcher Raum für die geplante Nutzung geeignet ist, wird anhand der Angaben in der Buchungsanfrage geprüft.

Raumbuchung und Verfügbarkeit

1. Verfügbarkeit prüfen

Im öffentlichen Belegungskalender können Sie vor Ihrer Anfrage prüfen, ob der gewünschte Raum zum vorgesehenen Termin voraussichtlich noch frei ist.

Belegungskalender des Leohauses öffnen

Die Anzeige eines freien Zeitraums stellt noch keine Reservierung dar. Bereits eingegangene Anfragen können gegebenenfalls noch nicht im Kalender berücksichtigt sein.

3. Anfrage einreichen

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail an:

leohaus(@)olfen.de

Alternativ kann das Formular an der Rathauszentrale der Stadt Olfen abgegeben werden.

Eine verbindliche Buchung kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.

Einzelnutzung und Dauernutzung

Die Räume des Leohauses können sowohl für einmalige Veranstaltungen als auch regelmäßig wiederkehrende Termine, beispielsweise wöchentliche Vereins-, Gruppen- oder Probentermine, gebucht werden. Das jeweilige Entgelt wird für jeden einzelnen Nutzungstermin erhoben. Regelmäßig wiederkehrende Termine gelten dabei nicht als Dauernutzung.

Eine Dauernutzung liegt vor, wenn ein Raum für einen vollständigen Monat exklusiv überlassen wird. Der Raum steht in diesem Zeitraum ausschließlich der jeweiligen Nutzerin oder dem jeweiligen Nutzer zur Verfügung. Für diese Räume gelten gesonderte monatliche Entgelte.

Anfragen zu einer Dauernutzung sind direkt an das Buchungsmanagement des Leohauses zu richten. Ein Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Raumes besteht nicht.

Benutzungs- und Entgeltordnung

Für alle Buchungen gelten die Bestimmungen der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Leohaus in der jeweils gültigen Fassung. Darin sind unter anderem die Raumvergabe, die Nutzungsentgelte, die Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer sowie Regelungen zur Haftung und zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Räume festgelegt.

Benutzungs- und Entgeltordnung herunterladen

Hinweise zur Nutzung

Die Räume sind nach der Veranstaltung ordnungsgemäß und besenrein zu hinterlassen. Änderungen des Veranstaltungstermins, der Nutzungszeiten oder der Personenzahl sind rechtzeitig mitzuteilen.

Die Getränkebewirtung ist nach den geltenden Regelungen mit der Gastronomie Leo’s by Gino abzustimmen.

Kontakt

Stadt Olfen
Rathausempfang
Kirchstraße 5
59399 Olfen

Telefon: 02595 389-0
E-Mail: leohaus(@)olfen.de