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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Olfen ist bemüht, ihre Webanwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseiten:

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseiten sind mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nur in Teilen vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die Stadt Olfen arbeitet stets daran, die Zugänglichkeit der Seiten zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seiten eingegriffen werden muss.

Ein zentrales Problem ist darüber hinaus, dass die PDF-Dokumente häufig nicht ausreichend oder gar nicht barrierefrei sind. Die Behebung dieser Problematik wird leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen zudem nicht immer barrierefrei vor. Unsere Website hat keine eigene Sprachausgabe. Sie ist so programmiert, dass eine Ausgabe weitgehend mit Standardprogrammen möglich ist. Videos haben bislang keine Untertitel. 

Wir bemühen uns um die Behebung der noch bestehenden Barrieren.

 

3. Bewertungsmethoden

Die Stadt Olfen hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet und getestet:

- Erste, grobe Einschätzung durch externen Dienstleister
- Bewertung aufgrund automatisch durchgeführter Tests

 

4. Feedback und Kontaktangaben

Für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.