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Ferienfreizeit

Sommerferienprogramm 2023
Ein ganzer Sommer mit Spiel, SPaß und Verlässlichkeit

Die Sommerferien sind vorbei und die Schule hat wieder begonnen. Doch alle blicken freudestrahlend zurück, denn es hat allen Beteiligten wieder sehr viel Spaß gemacht.

Wie in den Vorjahren startete Anfang des Jahres die Vorbereitung mit der Suche nach ehrenamtlichen Helfern, Vereine wurden zur Mithilfe angeschrieben und ein abwechslungsreiches Programm wurde erstellt.

Den Familien wurden auch in diesem Jahr wieder zwei Bausteine angeboten:

  1. „Ganztags-Sommerferienprogramm“ für Kinder mit ganztägigem Betreuungsbedarf in der Kath. Grundschule (OGS Team + BufDis).
  2. „Ferienworkshops“ (Gaudium, JuZO, Vereine, ehrenamtliche Helfer).
     

In der Ferienzeit nahmen insgesamt 127 Kinder am ganztägigen Ferienprogramm und 137 Kinder an den Workshops teil.

Für die Veranstalter des Sommerferienprogramms 2023 gab es jede Menge zu tun. Aber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des JuZO, des Gaudiums, der OGS und der Stadt Olfen hat es Spaß gemacht.

Ein herzliches Dankeschön gilt allen Mitwirkenden Helfern und Vereinen, die durch verschiedenste tatkräftige Unterstützung zum Gelingen des Sommerferienprogramms 2023 in Olfen beigetragen haben. Auch ergeht ein Dank an die Stadtranderholung die parallel ein tolles Ferienprogramm für die Kinder in Olfen auf die Beine gestellt haben.

Alle Beteiligten freuen sich jetzt schon auf das nächste Jahr.


Fördermöglichkeiten für Ferienausflüge
Wie Sie Zuschüsse beantragen können

Was wird gefördert?

  • Kinder und Jugendfreizeiten, die mindestens 3 Tage andauern. An- und Abreisetrag gelten als je 1 Tag. Die Dauer der An-und Abfahrt darf sich jedoch nicht auf mehr als 1/3 der Gesamtdauer erstrecken. Der Zuschuss wird für höchstens 21 Tage gewährt.

Wer wird gefördert?

  • Kinder und Jugendliche, die 6 aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
  • Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung gem. dem II und dem XII. Sozialgesetzbuch (SGB), behinderte Menschen und die Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder sich im Bundesfreiwilligendienst befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Gruppen mit einer Gruppenstärke von mindestens 6 jungen Menschen.
  • Auf je angefangene 8 Teilnehmer eine Betreuungs-/Leitungsperson. Bei geschlechtsgemischten Gruppen mindestens zwei Leitungspersonen (männlich/weiblich), in Ausnahmefällen kann die Anzahl der Leitungspersonen erhöht werden (z. B. bei Betreuung von behinderten Menschen).
  • Die für die verantwortliche Leitung eingesetzte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, die übrigen Betreuer dürfen nicht jünger als 16 Jahre alt sein. Mindestens 50 % der Betreuer müssen volljährig sein.
  • Die Betreuungs-/Leitungspersonen werden unabhängig von ihrem Wohnsitz gefördert.

Wie wird gefördert?

  • 1,75 € je Tag und förderfähige Person
  • Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt vor Beginn der Maßnahme. Gleichzeitig werden 70 % des Zuschusses ausgezahlt.
  • Die restlichen 30 % der Förderung werden nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Wie wird beantragt?

  • Der förmliche Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Olfen einzureichen. Später eingehenden Anträgen kann entsprochen werden, soweit noch Mittel zur Verfügung stehen.
  • Der förmliche Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme der Stadt Olfen vorzulegen.

Was ist dem Antrag beizufügen?

  • Kurzbeschreibung des Programms (z. B. ausgeteilte Flyer)
  • Verwendungsnachweis mit Teilnehmer- und Betreuerlisten (steht oben zum Download zur Verfügung)

JULEICA-Card
Jetzt Gruppenleiter/in werden

Was ist eine Juleica?

Die JugendleiterIn-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweisfür ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Wie bekomme ich die Jugendleiterkarte?

Um die JULEICA zu erhalten, muss man in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv tätig sein (im Sinne des § 73 SGB VIII) und zudem das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Außerdem muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs Erste-Hilfe nachgewiesen werden. Ganz wichtig: Wer keine pädagogische und/oder entsprechende berufliche Ausbildung hat, muss an einer Jugendleiterausbildung mit mindestens 35 Zeitstunden bzw. 47 Schulungseinheiten teilgenommen haben. 

Was bringt die Jugendleiterkarte?

Die Jugendleiterkarte dient als Nachweis für die Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit. Außerdem öffnet sie Wege für verschiedene Vergünstigungen. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Weitere Informationen zur Jugendleiterkarte unter www.juleica.de oder beim Kreis Coesfeld - Jugendamt, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld, Tel. 02541 180